Information – Basis der Demokratie

von E.Bartsch
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Die weltweite Vernetzung hat dazu geführt, dass die Verbreitung von Informationen und Meinungen von jedem Privatcomputer oder Smartphone aus barrierefrei möglich ist und immer rasanter vonstattengeht.

Nachteil: Irrelevante, langatmige oder fehlerhafte Daten schwirren millionenfach zu jedem beliebigen Thema durchs Netz. Der Konsument stößt teilweise auf Unmengen von wertlosem Content, bevor er zu brauchbaren Informationen durchdringt. Vorteil: Mitunter erreichen private Podcasts in Form von Tutorials, Informationssendungen oder Unterhaltung erstaunliche Qualitätsniveaus – bei beachtlichen Reichweiten und politischer Unabhängigkeit. Eine inhaltlich ansprechende und schlüssige Aufbereitung muss aber nicht zwangsläufig dem entsprechen, was als regierungskonform gilt. Politische Bestrebungen, den freien Zugang zur Summe der verfügbaren Informationen im öffentlichen Meinungsbild als eine „große Gefahr für den Fortbestand der Demokratie“ darzustellen, gehen seit Jahren mit dieser Entwicklung einher. Mit harmlos bis positiv konnotierten Begriffen wie „Demokratiefördergesetz“ (s. Deutschland) oder „Digital Services Act“ täuschen entsprechende Interventionen darüber hinweg, dass sie bei genauerer Betrachtung eher dazu angetan sind, demokratische Verhältnisse auszuschleichen, als sie zu fördern.

Das Verkaufsargument solcher Vorstöße: Sie sollen einer „Bedrohung der Demokratie“ (als die die unabhängige Meinungsbildung offenbar betrachtet wird) Einhalt gebieten. Immer wieder ist dabei die Rede von der Gefahr zunehmender Desinformation, die die Bevölkerung verwirren, im schlimmsten Fall verhetzen oder gar radikalisieren könnte. Offenkundigen Desinformationen von Seiten staatlicher und überstaatlicher Schaltzentralen wird hingegen die Optik bloßer Kavaliersdelikte verpasst (sollte es nicht möglich sein, sie unverhohlen zu negieren). Jüngstes und einprägsamstes Beispiel: die Pandemie.

Desinformation durch den Staat?

Die Ende 2023 publik gewordene Stellungnahme der EMA – so impf­- und maßnahmenfreundlich der Ton auch sein mag, in dem sie verfasst wurde – stellt unmissverständlich klar, dass insbesondere die Behauptung des Übertragungsschutzes niemals zulässig gewesen ist. Mehr noch: dass diese Information bereits zu Beginn der Impfkampagne bei den zuständigen Behörden auflag. Erinnert man sich im Bewusstsein dieser Ausgangslage daran, dass der Stein des Anstoßes für die staatlich induzierte Diskriminierungskampagne gegen Ungeimpfte auf dem Solidaritätsargument (gegenüber den Alten, Schwachen und Verletzlichen) gründete, transportiert der – auf dieser Basis kolportierte – Impfimperativ die Optik von Machtmissbrauch und Nötigung im großen Stil. Ermöglichte doch erst die Prämisse des Übertragungsschutzes die Herauslösung der Impfentscheidung aus der Ebene der Privatangelegenheiten und machte sie zu einer Frage der „allgemeinen Sicherheit“.

Wer dieses Narrativ nicht schluckte, galt gemeinhin als ein „Feind der Wissenschaft“. Obwohl die Faktenlage weder die politischen Verkaufsargumente, noch den Beschluss einer Impfpflicht rechtfertigte, schwiegen die zuständigen Behörden – denen dieses Wissen schon die ganze Zeit vorlag. Sie schwiegen zu einer monströsen Impfkampagne, die darauf abzielte, Menschen durch sozialen oder existenziellen Druck zur Impfung zu erpressen. Sie schwiegen zur systematischen Diskriminierung Ungeimpfter auf Grundlage des Solidaritätsarguments, schwiegen zur Verharmlosung von mRNA­Impfstoffen als „kleiner Pieks“, schwiegen zur Verbreitung glatter Lügen mit dem Rückenwind der staatlichen Autorität und der Wissenschaftlichkeit – etwa in Form der Behauptung, die Impfung sei „nebenwirkungsfrei“.

Die staatliche Stimmungsmache gegen Ungeimpfte, die sich daraufhin tägliches Mobbing und Labels wie „Sozialschädlinge“, „Mörder“ oder „Terroristen“ gefallen lassen mussten, stand in keiner Weise auf den behaupteten „wissenschaftlichen“ Füßen. Diese Information lag – wie wir nunmehr wissen – bereits zu Beginn der Impfwellen in offiziellen Prüfberichten vor. Nachrichtenarchive rund um den Globus zeugen noch heute von der Rolle, die Politik und Medien dabei spielten, dieses Wissen nicht nur zu verschweigen, sondern jede Stimme im Keim zu ersticken oder zu verunglimpfen, die Zweifel an der drängelnden Impfkampagne äußerte.

Hinsichtlich des Niveaus, auf das man sich im Rahmen der Maßnahmenfrage politisch herabließ, erreichte aber kaum ein anderer demokratischer Staat die österreichischen Tiefpunkte: Als Bundeskanzler Alexander Schallenberg im November 2021 ein Weihnachtsfest ankündigte, das für Ungeimpfte „ungemütlich“ werden sollte, rechtfertigte er den bevorstehenden „Lockdown für Ungeimpfte“ mit den Worten: „Ich sehe nicht ein, dass zwei Drittel ihrer Freiheit verlustig gehen, weil ein Drittel zaudert“. Karoline Edtstadler – Österreichs „Bundesministerin für EU und Verfassung“, wollte Ungeimpfte nach Einführung der Impfpflicht zu „Illegalen“ im eigenen Land erklären. In einem (freudschen?) Versprecher, der in sozialen Medien viral ging, bezeichnete sie das Impfpflichtgesetz sogar als den einzigen Weg „raus aus der Demokratie“. Ebenfalls im Vorfeld des Impfpflichtgesetzes äußerte die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl­-Leitner, dass die Ungeimpften zu einer „wahnsinnigen Belastung der Geimpften“ geworden seien, da diese mit ihrer „Unvernunft“ die „Freiheit“ der Geimpften „einschränken“ würden. All diese Aussagen waren dazu angetan, das Land in zwei Gruppen zu spalten, die sich jeweils voneinander in ihrer Existenz bedroht fühlten.

Emotionsgeladene Sachlichkeit …

Mangels Vorhandensein einer seriösen und stichhaltigen Argumentation wurde der Solidaritätsbegriff ebenso haltlos in den Raum geschleudert, wie der Wissenschaftsbegriff – nämlich stets als emotionsgeladener Vorwurf an jene, die es wagten, das gemeinhin Behauptete anzuzweifeln. Nicht die Wissenschaft, sondern das Moralisieren dominierte den öffentlichen Diskurs. Was an Logos nicht verfügbar war, musste der Pathos leisten.

Auch am Selbstbild und der Reputation jener, die sich mit dem „Neuen Normal“ (Gesundheitskult, anhaltende Isolation, Akzeptanz der Fremdbestimmung über den eigenen Körper etc.) nicht einverstanden zeigten, nagte die Dynamik eines entsprechend instrumentalisierten Gruppenzwangs.

In den Wordings von Systemmedien und diversen Politiker/innen wurden Maßnahmengegner konsequent auf herabsetzende Weise betitelt, während reale Risiken, die von den Maßnahmen ausgehen konnten, kategorisch bagatellisiert wurden. Jeder Plattform, die dem Widerstand dennoch eine Bühne bot, wurde medienwirksam eine schiefe Optik verpasst. Indem die brennendsten Themen der Opposition aus der Bevölkerung von keiner etablierten Fraktion – abgesehen von den Rechten – aufgegriffen wurden, hatten Maßnahmenkritiker zwar eine Plattform, waren aber zugleich von vornherein disqualifiziert. Eine faire Diskussion auf Augenhöhe, in der anerkannt worden wäre, dass das Leben, die Gesundheit und die Angehörigen dieser Personengruppe nicht minder von der Gesamtsituation betroffen waren, als es bei Maßnahmenbefürwortern der Fall war, ist nie zustande gekommen.

Medialer Vertrauensbruch

Das Desaströse an dieser Maßnahmenpolitik war nicht der Umstand, dass es innerhalb der Bevölkerung verschiedene Meinungen, Ängste und Bedürfnisse gab, sondern dass Regierende westlicher Demokratien zum ersten Mal seit Jahrzehnten den Bereich des verfassungsrechtlich Vertretbaren verlassen haben und sich bis heute so gebärden, als bestünde dafür kein Rechtfertigungsbedarf.

Wir erlebten eine Zeit, in der vor aller Augen versucht wurde, jede (echte) Opposition auszuschalten. Ein Szenario, das es in einer Demokratie niemals hätte geben dürfen und das einem Umgang mit Grund-­ und Freiheitsrechten Bahn gebrochen hat, der vor Corona undenkbar gewesen wäre.

Der Versuch demokratiepolitischer Grenzüberschreitungen durch den Staat war aber nicht halb so alarmierend, wie der Erfolg, mit dem die Idee verbreitet wurde, dass bereits das Hinterfragen grober Grundrechtsverletzungen eine unzulässige, unter Umständen sogar kriminelle Handlung sei. ­ Solche Tendenzen sind unverkennbare Blüten einer einseitigen und propagandistischen Informationskultur.

Wenn eine weltumspannende Mega­-Kampagne derart invasive Eingriffe in Grund­ und Freiheitsrechte nach sich zieht und sich dabei vorgeblich auf wissenschaftliche Expertise stützt: Wäre es nicht die allermindeste Bringschuld jedes einzelnen politischen Entscheidungsträgers und jedes Medienhauses gewesen, die vorliegende Datenlage bei den dafür zuständigen Behörden einzuholen und diese sowohl wahrheitsgetreu als auch lückenlos zu kommunizieren? Kann ein achselzuckendes „Ups“ und ein „Wo gehobelt wird, da fallen Späne“ ausreichen, um den nachhaltigen Vertrauensverlust zu heilen, den diese Politik bei vielen Menschen hinterlassen hat – etwa solchen, die seit damals nicht mehr bereit sind, in den Staatsdienst oder in medizinische Berufe zurückzukehren, die kein Vertrauen mehr in die Gleichheit vor dem Gesetz – sprich: den Rechtsstaat – haben, die nicht mehr wählen gehen etc.?

Grundeinkommen Information

Das Konzept Demokratie basiert bekanntlich auf der freien Wahl mündiger Bürger/innen. Wie aber können (wirklich) freie Entscheidungen auf der Basis falscher oder unvollständiger Informationen gefällt werden? Ist einer zunehmenden „Regulierung“ des Informationsflusses durch den Staat oder überstaatliche Instanzen zu trauen?

Zwei Hindernisse verstellen seit jeher den freien Zugang zur Fülle verfügbarer – insbesondere hochwertiger – Informationen:

  • Wirtschaftliche Gründe
    (man will oder muss an wertvollen Informationen und ihrer Vermittlung verdienen) und
  • Manipulation
    (Bestrebungen, die Allgemeinheit so zu beeinflussen, dass sie sich ihrer tatsächlichen Wahlmöglichkeiten unbewusst bleibt und der Vertreterschaft fremder Interessen maßgebliche Einflussnahme zugesteht)

Wie bereits in unserer Bildungs­Ausgabe von 2023 thematisiert, würde ein Bedingungsfreies Grundeinkommen wirtschaftliche Gründe für das Zurückhalten hochwertiger Informationen ebenso ad absurdum führen, wie es Manipulation durch das Ausüben existenziellen Drucks unterbinden würde.

Umgekehrt schließt der Grundeinkommensgedanke, der – genau wie die Demokratie – darauf fußt, Bürger/innen freie Entscheidungen zuzugestehen und sie als mündige Individuen zu behandeln, einen unbeschnittenen Informationsfluss mit ein.

Unverfälschte und uneingeschränkte Information zählt daher aus unserer Sicht ebenso zum Grundeinkommen, wie die Möglichkeit einer selbständigen und unabhängigen Beurteilung von Informationsquellen.

Die Frage sollte daher nicht lauten: „Welche Informationen sollten Bürger/innen zugänglich sein?“ oder „Wie müssen Bürger/innen informiert werden, damit sie denken, was sie unserer Ansicht nach denken sollen?“, sondern vielmehr: „Welche Rahmenbedingungen müssen geschaffen werden, um einer freien Entwicklung – individuell und kollektiv – ihre konstruktivste Ausdrucksform zu ermöglichen?

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