Die Lehre aus der Corona-Zeit! – Teil 1

Mit einem BGE hätten die meisten von uns wenigstens keine Existenzängste gehabt!

von E.Bartsch
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Mehr als alles bisher in der jüngsten Geschichte Dagewesene hat die Corona­-Zeit aufgezeigt, dass unser Staat nicht krisenfest ist. Sämtliche Ebenen menschlichen und gesellschaftlichen Lebens waren und sind davon betroffen.

Überlegenswert im Zusammenhang mit dem Bewusstsein Grundeinkommen:
Obwohl die Corona­-Krise denselben zwanghaften Effekt auf unser Privatleben, unser mentales Befinden, unsere Gesundheit und unsere Zukunfts­perspektiven hätte, würden die Menschen in diesem Land MIT einem BGE einzig aufgrund ihrer ureigenen Entscheidungen und ­ nicht etwa aufgrund von Existenzängsten gelenkt werden?

Wie sähe unsere Welt ­ und vor allem die jedes Einzelnen von uns ­ wohl aus, wenn eine Kündigung aufgrund von grundlegenden ideolo­gischen Differenzen nicht mit Armut und Exis­tenzängsten einhergehen müsste?

Wie würde das unsere Gesellschaft und unsere Arbeitswelt nachhaltig verändern? Was wären dann die Wichtigkeiten und was die Nichtigkeiten in einer derartigen Gesellschaft?

Wie wäre es, wenn sich Menschen, die von einem Virus bedroht werden, sich ohne Existenz­ängste einfach zurückziehen könnten, solange das erforderlich wäre, um eine Verbreitung dieses Virus zu verhindern?

Der Stress und die Missstände, die durch Armut verursacht werden, machen krank, das haben Studien bereits bewiesen.

 

Ein Grundeinkommen verhindert Not und Armut und trägt so grundlegend zur Gesundheit und auch zur gesellschaftlichen Teilhabe aller bei.

Im konkreten Beispiel „Corona­-Krise“ wäre Kurz­arbeit kein existenzbedrohendes Problem für Arbeitnehmer/innen mehr gewesen, hätte es bereits ein Grundeinkommen gegeben.

Personen, die beispielsweise den chronischen Sauerstoffmangel unter FFP2­-Masken schwer ertragen, aber aus verschiedenen Gründen keine Maskenbefreiung erwirken können, hätten dadurch der Arbeit fern bleiben können.

So wäre eine Weigerung, die Maske zu tragen, keine Gefährdung für andere (aufgrund ihres Broterwerbs dort mehr oder weniger freiwillig befindliche Personen).

Der administrative Aufwand für Sanktionie­rungen wäre nicht notwendig gewesen. Und die betroffene Person wäre nicht gezwungen, unter Rahmenbedingungen zu arbeiten, die sie als unzumutbar oder als Gefährdung ihrer Gesund­heit erachtet.

Künstler/innen, die darauf angewiesen sind, dass ihre Veranstaltungen von zahlendem Publikum besucht werden, fänden trotz unvor­hersehbarer Absagen soziale Sicherheit vor, ­ und zwar völlig unbürokratisch.

Ganz besonders aus den Erfahrungen der Jahre 2020­ bis 2022 müsste „man“ eigentlich die Lehre ziehen, das BGE sofort einzuführen. Denn die nächste Krise kommt bestimmt!
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