Kinder und Jugendliche mit Behinderung brauchen ein INKLUSIVES Bildungssystem
Sehr viele BürgerInnen, unter anderen auch Betroffene, pflegende Angehörige, Sonderschul-LehrerInnen, RedakteurInnen der Medien, BeamteInnen und politische EntscheidungsträgerInnen glauben noch immer, dass dieses System der Segregation von Menschen mit Behinderung in den Sonderschulen die allerbeste Lösung ist.
Daher ist es sehr wichtig, auch die Mängel (Missstände) und Lösungen zur Inklusion der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Schulorganisationsgesetz § 6
1. (1) Absatz eins Der zuständige Bundesminister oder die zuständige Bundesministerin hat für die in diesem Bundesgesetz geregelten Schulen Lehrpläne durch Verordnung festzusetzen. Die Bildungsdirektionen sind vor Erlassung solcher Verordnungen zu hören. In den Lehrplänen kann bei Bedarf vorgesehen werden, dass Bildungsdirektionen zusätzliche Lehrplanbestimmungen zu erlassen haben; für Berufsschulen kann diese Ermächtigung generell, für die anderen Schularten nur in bestimmten Angelegenheiten sowie für den Fall der Aufhebung schulautonomer Lehrplanbestimmungen erfolgen.
Ausgehend von der Petition 2019
Der Besuch einer verschränkten Ganztagsvolksschule (GTVS). Gemeinsam mit anderen Eltern haben wir vor zwei Jahren eine Petition zur Verbesserung der GTVS ins Leben gerufen, die immerhin knapp 10.000 Stimmen erhalten hat.
In Zusammenarbeit mit der Initiative „Bessere Schule Jetzt“ und „Bildung 2.0“ wird ein österreichweiter „Aktionstag Bildung“ am 15. Juni 2023 stattfinden.
Die aktuelle Diskussion zur Reform des Berufsfelds „Assistenzpädagogen“ hat sich erst kürzlich ereignet und war folglich auch nicht in unserem ursprünglichen Fokus.
Jedenfalls ist dieser Reformentwurf leider nur ein weiteres Beispiel für die verfehlte Bildungspolitik in unserem Land. Insbesondere Menschen mit Lernschwierigkeiten werden strukturell in den Bereichen Bildung und Arbeit benachteiligt und ausgeschlossen.
Was sind die wichtigsten Forderungen
Beratung und Orientierung für ausgrenzungs- und schulabbruchgefährdete Jugendliche.
Beratung und Unterstützung von ausbildungspflichtigen Jugendlichen. Im Sinne der Ausbildungspflicht bis zum 18. Lebensjahr setzt sich die Maßnahme Jugendcoaching zum Ziel, Schülerinnen und Schüler möglichst lange zu einem Schulbesuch beziehungsweise zu einem qualifizierten Abschluss zu motivieren. Schulorganisationsgesetz Artikel V (BGBl. Nr. 323/1975, zu BGBl. Nr. 242/1962).
Für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf besteht auch an inklusiven Regelschulen – nur mit Zustimmung des Schulerhalters und der zuständigen Schulbehörde – die Möglichkeit, ein freiwilliges 11. und 12. Schuljahr zu absolvieren.
Schulorganisationsgesetz im Web:
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10009265
Nach Absolvierung einer der über 300 Sonderschulen in Österreich
So kann es nicht weitergehen:
Billige Arbeitskräfte, die in den Behindertenwerkstätten der Wohlfahrtsorganisationen für Gewerbe und Industrie Arbeiten verrichten müssen und mit einem Taschengeld von 40 Euro im Monat abgespeist werden. Die Selektion im Schulsystem führt zwangsläufig dazu, dass vielen Kindern die Chancengleichheit vorenthalten wird.
Nach der Sonderpädagogik / inklusiven Bildung gibt es unter anderem folgende Möglichkeiten für die Jugendlichen: Absolvierung des Berufsvorbereitungsjahrs als 9. Schulstufe zur Vorbereitung auf die Arbeits- und Berufswelt. Danach kann im Rahmen der individuellen Berufsausbildung gemäß § 8b BAG (Teilqualifikation/Lehre in verlängerter Lehrzeit) eine Lehre angefangen werden.
Über einen Bachelor-, Master/Diplom- bzw. Doktorabschluss verfügen in Österreich dagegen nur 17 Prozent (OECD: 30 Prozent). 11.09.2018. Über Menschen mit Behinderung, die über einen Bachelor-, Master/Diplom- bzw. Doktorabschluss verfügen, gibt es in Österreich dagegen keine Statistiken.
Bildungsausgaben:
Österreichs Bildungsausgaben gemessen an der Wirtschaftsleistung lagen 2015 knapp unter dem OECD-Schnitt.
Bildungsniveau:
In Österreich verfügen 15 Prozent der 25- bis 64-Jährigen höchstens über einen Pflichtschulabschluss (OECD: 22 Prozent).
Klassengröße:
2016 saßen in Österreich im Schnitt in der Volksschule 18 Kinder in einer Klasse (OECD: 21).
Ausgaben:
Die Ausgaben pro Schüler/Student in Österreich betrugen 2015 (letzte verfügbare Zahlen) von der Volksschule bis zur Hochschule kaufkraftbereinigt pro Kopf durchschnittlich 13.688 Dollar (11.800 Euro).
Anzahl der SchülerInnen 2021: 1.139.066
Anzahl der Studierenden in Österreich 2021: 391.644
Kindergarten, Schule Inklusion Zusammenfassung von T.J. Veit
Die Vielfalt der heute allein im deutschsprachigen Raum diskutierten und praktizierten Konzeptionen der Bemühungen um Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtskonzepte für Kinder mit und ohne Behinderung und Migrationshintergrund, die unter dem Begriff der „Integration” firmieren, sind derart vielfältig, dass nur die Schlussfolgerung sinnvoll erscheint, dass, was Integration in diesem Sektor genannt wird, beliebig sei.
Dabei ragen besonders folgende Momente heraus:
- Kinder und Schüler werden je nach Art und Schweregrad ihrer ihnen attestierten „Behinderung” für die Integration selektiert.
- Die Integrationskonzeptionen berühren eine strukturelle Veränderung der Kindergärten so wie der Regelschule praktisch nicht. Sie wird allenfalls optimiert und bleibt vertikal-hierarchisch gegliedert und selektierend.
- Folglich sollen es die Sonderpädagogen mit den behinderten Kindern und Schülern in Regelklassen ‘richten’, was zur „Schäferhundpädagogik” führt – d.h. begrenzen, abrichten, trainieren hinsichtlich der vorgegebenen Lernziele und sozialer Verträglichkeit. So wird mit den Mitteln des selektiven Erziehungs-, Bildungs- und Unterrichtssystems „Integration” praktiziert, aber keine Inklusion.
Mehr dazu unter https://steiner-querschnittlaehmung.jimdofree.com/bildung-ö-ch-d/
Mehr zum Autorenteam Maria & Anton Steiner erfahren Sie hier.