Bildung ohne Zwang

Autorenteam CoKa

von E.Bartsch
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Bildungspflicht – Ein Verbrechen an der Freiheit

Entgegen der flächendeckend anerzogenen Akzeptanz für eine staatlich verordnete Bildungspflicht, die in Stein gemeißelt erscheint, wenden wir uns diesem Tabu geradewegs zu: In wiefern ist es in Ordnung, Individuen von Kindesbeinen an staatlich zu bevormunden – und zwar in ihrem Innenraum? Ist der institutionalisierte Zugriff auf den kindlichen Innenraum und die Gewöhnung an solche Übergriffe nicht die wahre Übertretung einer Grenze, die stets tabu bleiben sollte?

Die Einführung der Bildungspflicht wurde und wird der Öffentlichkeit erfolgreich als Mittel zur Umsetzung von grundlegenden Menschenrechten verkauft, stellt aber genau genommen einen Verstoß gegen ebendiese dar. Den freien Zugang zur Bildung zu gewährleisten ist nämlich nicht gleichbedeutend damit, dem heranwachsenden Menschen aufzudrängen, was er wann und von wem ohne Widerrede anzunehmen hat.

Jeder Mensch sollte die freie Wahl darüber haben, inwiefern er sich bilden möchte. Eine staatlich verordnete Bildungspflicht nimmt dem Menschen diese Entscheidungsfreiheit und zwingt ihn dazu, sich einer vorgegebenen Doktrin zu unterwerfen. Mangels Affinität zu einem bestimmten Gegenstand findet dann oft auch gar kein „Wissenserwerb“ statt. Vielmehr sitzt der Zwangsbeschulte seine Zeit ab wie im Gefängnis und nimmt wenig bis gar keine der vermittelten Inhalte in die Palette seiner Kompetenzen auf – im ungünstigsten Fall verhindert sein Widerwille sogar den Unterricht für bereitwillige Teilnehmer.

Doch wer entscheidet eigentlich darüber, was als unverzichtbares Wissen gilt? Die Regierung? Die Lehrer? Oder gar die Industrie­-und Wirtschaftsverbände? Eine „Pflicht“, sich in entwicklungspsychologisch relevanten Jahren staatlich vorgeschriebenen Inhalten zu öffnen, eignet sich doch bestens als Instrument politischer Indoktrination.

Einflussnahme durch Kartelle

Politische Indoktrination ist ein wichtiges Stichwort. Sieht sich doch die Politik, die in unserer demokratischen Staatsform dafür verantwortlich wäre, die Bevölkerung zu vertreten, augenscheinlich anderen Interessen verpflichtet.

Der Zusammenhang zwischen den im Rahmen der Zwangsbeschulung vermittelten Inhalten und den erklärten Interessen gewisser Konzerne kann mittlerweile schwerlich geleugnet werden. Es ist alarmierend festzustellen, wie leicht es einschlägigen Unternehmen, etwa aus der Pharmaindustrie oder der Energiebranche, gemacht wird, das Bildungssystem zu ihren Gunsten zu instrumentalisieren. Über ihren Einfluss auf Politik, Bildungsapparat und Medienlandschaft – dessen Dimension zu groß geworden ist, um ihn weiter glaubwürdig zu bagatellisieren – wurde erst in der jüngsten Vergangenheit Instanzen Zugriff auf die Weichenstellung für die Zukunft aller gewährt, die nicht das geringste (!) Recht darauf haben.

Soll das Ziel staatlicher Bildung etwa darin bestehen, die Bevölkerung so einzulullen, dass ihr gar nicht mehr auffällt, wann sie den Bock zum Gärtner macht und sich selbst nachhaltig schadet? Werden es am Ende ausgerechnet die bestbeschulten Staaten sein, deren Führungskräfte von der eigenen Bevölkerung dafür beklatscht werden, die Zukunft ihrer Kinder in die schmierigen Hände einer gewissen „WHO“ zu legen?

Was bezweckt die Pflichtschule?

Trotz reformerischer Bestrebungen ist unser Schulsystem nach wie vor als militante Einrichtung organisiert. Weder die zur Verfügung gestellten Ressourcen, noch die systemischen Rahmenbedingungen rechtfertigen das Gerede über „Inklusion“, „Individuelle Förderung“ oder „Kompetenzorientierung“.

Immer noch werden alle über denselben Kamm geschert. Immer noch leiden Kinder und Jugendliche an Pflichtschulen, die es buchstäblich hassen, in einer Konformitätsfabrik festgehalten und bei Nichterscheinen verfolgt zu werden – angefangen von SMS-Diensten an die Eltern bis hin zu Einsätzen von Jugendamt und Polizei. Immer noch leiden andererseits Schüler/innen, die an sich Freude am Schulunterricht hätten, unter den Rebellen. Und bei dieser Rebellion handelt es sich um einen erbitterten Kampf!

Ist es wirklich nötig, dass immer neue Generationen durch diesen Apparat getrieben werden? Wie lange wird sich im Übrigen die Elternschaft noch weismachen lassen, dass die (mittlerweile äußerst kreativ gewordene) Notengebung andere Gründe hat als den, zu verschleiern, auf welchem Niveau dieses Schulsystem die Vermittlung jenes Wissens und jener Kompetenzen, die die Pflichtschule angeblich rechtfertigen, tatsächlich fördert?

Jeder Mensch hat seine eigenen Interessen und Talente!

Es stimmt! Jeder Mensch ist einzigartig. Jedes Individuum hat seine eigenen Interessen und Talente – warum also dasselbe Klassenzimmer, derselbe Lehrplan, dasselbe Tempo für viele auf einmal?

Es ist lernpsychologisch erwiesen, dass intrinsisches Interesse der größte Booster für den Lernerfolg ist. Etwas, das aus eigenem Interesse und freien Stücken erlernt wird – sofern die kognitiven und physischen Voraussetzungen sowie Zugriff auf den erforderlichen Input gegeben sind – wird positiver, schneller und nachhaltiger angenommen als Inhalte, die als irrelevant, uninteressant und ohne Bezug zum eigenen Leben empfunden werden. Warum also erscheint so vielen Menschen, die aus ihrer Pflichtschulzeit nur minimal profitiert oder sogar schwer darunter gelitten haben, die Vorstellung so realitätsfern, dass es möglich sein soll, sich alle nötigen Grundkompetenzen ganz ohne Zwänge anzueignen? Und: Wie viel individuelle Förderung kann innerhalb eines standardisierten Bildungsapparates stattfinden?

Wie würde sich das Leben für junge Menschen wohl anfühlen, wenn sie nicht so massiv ihrer Zeit und ihrer Entscheidungsfreiheit beraubt würden? Wie wäre es, wenn sie zudem von Erwachsenen umgeben wären, die sich ein Leben ohne künstlich erzeugten Stress schaffen, ihre Tätigkeiten nach dem eigenen Sinnempfin­den ausrichten (statt nach fremden Vorgaben) und sich Zeit für ihre Angehörigen nehmen? Würde die Jugend auch dann in jeder freien Minute elektronisch vor der Realität flüchten oder sich anderweitig betäuben, um sich über die Eintönigkeit des Lebens, das Gefühl der Machtlosigkeit und den vermissten Freiraum hinwegzutrösten?

Pflichtschule: Zwangsbildung?

Zwangsbildung bezeichne Szenarien, im Zuge derer Menschen gegen ihren Willen zur Teilnahme an Bildungsprogrammen gezwungen würden, gab ein KI-Bot auf die Frage nach einer Definition dieses Begriffs zur Antwort. Gemeinhin gelte sie als Verbrechen gegen die Menschenrechte. Als Beispiele wurden in ein und demselben Satz folgende Schlagwörter aufgeführt: „Zwangsschulen“, „Rekrutierung von Kindern als Soldaten“ und „Zwangsarbeit“ – mit dem abschließenden Verweis darauf, dass dieses Phänomen eine typische Praxis autoritärer Systeme (Diktaturen) sei.

Die Frage danach, wie demzufolge die „Schulpflicht“ bzw. die „Bildungspflicht“ in demokratischen Staaten zu beurteilen sei, konnte nur widersprüchlich beantwortet werden, weil das befragte Tool – genau wie unser Schulsystem – darauf programmiert ist, die sozialpolitische Organisation im eigenen Land nicht in Zweifel zu ziehen. Weiter hieß es zur Zwangsbildung, dass diese Form der Bildung die individuelle Autonomie untergrabe, die Freiheit des Betroffenen beschränke und seine Würde verletze.

Auch, wenn diese Erläuterungen von einem KI-Bot aus beliebigen Quellen zusammengesogen wurden, trifft es weitestgehend ins Schwarze – inklusive des Widerspruchs „Internationale Verurteilung von Zwangsbildung“ versus „Schul­ und Bildungspflicht in demokratischen Staaten“. Diesen Widerspruch offen zu thematisieren löst mitunter recht emotionsgeladene Reaktionen aus – wie etwa das Brüllen von Sätzen wie: „Wenn du nicht zu schätzen weißt, was wir hier für Rechte haben, dann geh doch nach XY und sieh zu, wie frei du dort entscheiden darfst!“

Gerade diese Emotionalität legt aber auch offen, welcher Art die Programmierung ist, die uns die Schule hat angedeihen lassen – man könnte es auch das Stockholmsyndrom der Zwangsbeschulten nennen. Es ist nahezu so, als würden sich die Kinder und pubertierenden Jugendlichen von früher, die immer noch in einem Winkel ihrer zurechtgestutzten Erwachsenenversionen leben, verraten fühlen, wenn einer, der das Flügelstutzen hinterfragt, am Ende recht hätte.

Eine andere beliebte Strategie, jede Diskussion rund um die Schul- oder Bildungspflicht zum Erliegen zu bringen, besteht darin, so zu tun, als wäre das Infragestellen des Zwangs und der Sanktionierung des Fernbleibens gleichbedeutend mit Bildungsgegnerschaft oder dem Ansinnen, den freien Zugang zur Bildung zu unterbinden. Durch die maßlose Überzeichnung des tatsächlich geäußerten Kritikpunkts muss gar nicht erst darauf eingegangen werden – und dafür braucht es noch nicht einmal ein sinnvolles Gegenargument.

Fazit

Einmal mehr sei darum betont: Jegliche Pflicht, deren Nichterfüllung behördlich oder polizeilich sanktioniert wird, ist eine Form von Zwang. Die Ausübung von staatlichem Zwang, der die freie Verfügung über das eigene Leben – z.B. über den Bildungsweg oder die Berufswahl – verunmöglicht, ist eine Menschenrechtsverletzung.

Dass es eine Unzahl an Menschen gibt, die sich in Lehrkörpern, Elternverbänden, Schülervertretungen etc. redlich engagieren, ändert nichts daran, dass bei allem wertvollen Engagement der „Zwang“ die eine Zutat ist, die es in einer sich als human und antifaschistisch begreifenden Gesellschaft nicht geben dürfte. Den Zwang wegzulassen ist nicht gleichbedeutend mit dem Ansinnen, den Zugang zur Bildung, die Vermittlung von Grundkompetenzen und Allgemeinwissen oder die Verfügbarkeit von Schulen abzuschaffen.

Es ist eine Frage des Respekts vor dem Leben, in wiefern eine Zivilisation sich entscheidet, den Freiheitsgedanken gemeinschaftlich zu beleben oder ihn zu ersticken. Einer dieser beiden Wege eröffnet neue Perspektiven. Der andere erübrigt sich – früher oder später.

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